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Stuttgart heute

Von Degerloch bis Zuffenhausen: Immer mehr kostenfreie Parkplätze entfallen

Alina KlassAlina Klass Veröffentlicht am 12. März 2023
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Parkplätze (Foto: STUGGI.TV)

In den Stadtbezirken Stuttgart-Mitte und -Ost sowie in Degerloch und Zuffenhausen wird das Parkraummanagement ab dem ersten April erweitert. Das hat zur Folge, dass alle Parkplätze in diesen Gebieten gebührenpflichtig werden. Mit dem Erwerb eines Bewohnerparkausweises kann dort ohne Parkschein geparkt werden.

Neue Parkregelung nach dem Mischprinzip

Um für Bewohner die Parksituation zu verbessern, erweitert die Stadt ab dem 1. April 2023 das Parkraummanagement. Alle Parkplätze in Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Ost und erstmalig auch in Degerloch und Zuffenhausen werden damit gebührenpflichtig.Das Parkraummanagement funktioniert nach dem sogenannten Mischprinzip. Dabei stehen alle Parkplätze grundsätzlich auch allen Verkehrsteilnehmern gebührenpflichtig zur Verfügung. Allerdings können Bewohner mit einem Bewohnerparkausweis gebührenfrei parken. Gewerbetreibende mit Sitz im Gebiet haben die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Alle anderen müssen ein Ticket am Parkscheinautomat kaufen.

Parken in den Bewohnerparkgebieten kostet

Von Montag bis Samstag zwischen 8 und 22 Uhr muss fürs Parken bezahlt werden. Außerdem gibt es zwei verschiedene Parkbereiche. Dabei handelt es sich um Kurzzeitparkplätze und Langzeitparkplätze („normale Parkplätze“). Langzeitparkplätze sind durch das blaue „P“ und Kurzzeitstellplätze mit einem orangenen „P“ am Parkscheinautomaten erkenntlich. Auf den Kurzzeitparkplätzen darf maximal zwei Stunden geparkt werden. Personen mit Bewohnerausweis dürfen schon ab 18 Uhr in den Außenbezirken und ab 19 Uhr in den Innenstadtbezirken frei parken. Auf den Langzeitparkplätzen darf mit einem Tagesticket maximal 14 Stunden geparkt werden. Bewohner mit Ausweis dürfen dort zeitlich unbegrenzt parken.

Kosten für den Bewohnerparkausweis und die Ausnahmegenehmigung

Der Bewohnerparkausweis kann für 30,70 Euro im Jahr erworben werden. Je nach Wunsch kann dieser auch für drei, sechs, zwölf oder 24 Monate beantragt werden. Die Gebühr für eine Ausnahmegenehmigung für Gewerbetreibende mit Sitz im Parkgebiet beträgt 120 Euro im Jahr. Die Bewohnerparkausweise und Ausnahmegenehmigungen für Gewerbetreibende können bei der Stadt beantragt werden. Wem das Parken zu teuer ist, kann auf den ÖPNV zurückgreifen. In den Stadtbezirken mit der Parkregelung fahren Busse und Bahnen meist im Zehn-Minuten-Takt.

Parkraum ist knapp

Häufig werden Autos auf Gehwegen und im Halte- oder Parkverbot abgestellt, weil der Parkraum in vielen Stadtbezirken in Stuttgart zu knapp ist. Damit werden zum Beispiel auch Fußgänger gefährdet, die auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Auch für Schulkinder ist dadurch kein sicherer Schulweg mehr gewährleistet. Durch die Suche nach einem Parkplatz werden zudem unnötig Lärm und Abgase verursacht. Das Parkraummanagement dient daher für Maßnahmen des „Luftreinhalteplans“. Soweit in bestimmten Stadtbezirken ein hoher Parkdruck herrscht, werden auch dort die neuen Parkregeln eingeführt.

Hier wurden die Parkscheinautomaten platziert

Die Standorte der Parkscheinautomaten wurden grundsätzlich so gewählt, dass diese im „Windschatten“ von bestehender Möblierung wie zum Beispiel Schaltschränke oder Beleuchtungsmasten aufgestellt wurden. An den Standorten, wo dies nicht gegeben ist, wurden sogenannte „Gehwegnasen“ für die Parkscheinautomaten hergestellt. An den Automaten kann auch mit Girokarte oder Kreditkarte bezahlt werden.

VIDEO: Gratis-Parken für E-Autos in Stuttgart fällt weg

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Foto: STUGGI.TV




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