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DAS SAGT STUTTGART

Das sagen die Stuttgarter zu den Fahrverbots-Plänen der Landesregierung

Steffen KienzleSteffen Kienzle Veröffentlicht am 6. Mai 2017
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Mit Verbotsschildern und Stichprobenkontrollen durch die Polizei: Ab 2018 soll es ein Fahrverbot für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart geben. Es soll zunächst nur für bestimmte Strecken gelten. Das sieht der aktuelle Luftreinhalteplan der Landesregierung vor. Was halten die Stuttgarter von den Maßnahmen?
Wie sollen die Dieselfahrverbote umgesetzt werden? Wie kann man die Luftqualität in Stuttgart dauerhaft verbessern? Die drei Grünen-Politiker Verkehrsminister Winfried Hermann, Regierungspräsident Wolfgang Reimer und Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn hatten Bürger am heutigen Samstag ins Rathaus eingeladen, um ihnen die dritte Fortschreibung des Lufreinhalteplans vorzustellen und mit ihnen zu diskutieren.
Der Dialog mit den Bürgern und Bürgerinnen
Da der Plan vom grün-schwarzen Kabinett noch nicht beschlossen wurde, konnten die Anwesenden auch eigene Vorschläge einbringen. Dies ist auch weiterhin bis zum 23. Juni beim Beteiligungsportal des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg möglich. Dort ist auch der neue Luftreinhalteplan einsehbar.
Wer ist von den Verboten ausgenommen?
Nicht betroffen sind Dieselfahrzeuge, welche die aktuelle Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Bis zur Einführung der blauen Umweltzone sind zudem Ausnahmeregelungen für den kompletten Lieferverkehr vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise auch Fahrten von Handwerkern. Ebenfalls gibt es Ausnahmen für Busse und Taxis. Auch in speziellen Härtefällen kann von dem Verbot abgesehen werden.
Wann treten die Maßnahmen in Kraft?
Endgültig verkündet werden soll der Luftreinhalteplan am 31. August diesen Jahres. In Kraft treten die Maßnahmen dann ab dem 1. Januar 2018. Ab dem neuen Jahr dürfen also ältere Dieselfahrzeuge an Tagen mit Feinstaubalarm – die sollen dann übrigens „Schadstoffalarmtage“ heißen– bestimmte Strecken nicht befahren.
Welche Strafen gibt es?
Ein Verstoß wird voraussichtlich mit einem Bußgeld zwischen 20 und 80 Euro geahndet.
Was wird noch getan?
Weitere zentrale Punkte des Luftreinhalteplans sind der Ausbau des ÖPNV und die Umrüstung der Dieselautos, die der Abgasnorm Euro 6 nicht entsprechen.
Ein Video von:
Steffen Kienzle und David Rau




Steffen Kienzle
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