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Stuttgart heute

So will Baden-Württemberg härter gegen Hate Speech im Netz vorgehen

Janina BytzekJanina Bytzek Veröffentlicht am 19. Januar 2022
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Hasskommentare im Netz überfluten nicht erst seit der Corona-Pandemie die sozialen Netzwerke. Wenn Diskussionen in den digitalen Raum verlagert werden, sinkt für viele die Hemmschwelle. Wie Baden-Württemberg künftig gegen Hasskriminalität im Netz vorgehen will. 

Härtere Linie gegen Hate Speech

Hass, Hetze, Fake News: Auf sozialen Netzwerken sind Diskriminierung und Hate Speech ein echtes Problem. Experten warnen vor fehlenden Kontrollinstanzen im Netz und fordern staatliche Kontrollen von Facebook, Instagram und Co. Die baden-württembergische Landesregierung hat sich nun zum Ziel gesetzt, härter gegen Extremismus und Hasskriminalität im Internet vorzugehen. „Die Angriffe und Tiraden, die unter dem Deckmantel scheinbarer Anonymität im Netz stattfinden, vergiften und spalten unsere Gesellschaft. Als Landesregierung treten wir Hass und Hetze – online und offline – entschieden entgegen“, sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Ein wichtiges Instrument sei dabei die neue gesetzliche Meldepflicht für Soziale Netzwerke.

17.500 neue Fälle im Jahr

Ab dem 1. Februar tritt bundesweit das neue Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft, das die Betreiber Sozialer Netzwerke dazu verpflichtet, Hasskommentare und diskriminierende Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Anschließend werden die Fälle an die Kriminalämter der Länder weitergegeben. In Baden-Württemberg rechnet man mit rund 17.500 neuen Verfahren im Jahr. Laut der Landesregierung seien die Staatsanwaltschaften darauf gut vorbereitet. „So herausfordernd und mühsam es sein mag, der Staat muss im Netz durchgreifen und Straftaten mit aller Konsequenz verfolgen“, sagt die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU). In Baden-Württemberg wurden extra für die Bekämpfung von Hate Speech zum 1. Februar zwölf neue Stellen geschaffen. Wie schnell die Täter tatsächlich verurteilt werden können, ist unter diesem zusätzlichen Arbeitsaufwand jedoch fraglich.

Google und Facebook wahrscheinlich ausgenommen

Die Sozialen Netzwerke Google und Facebook hatten bereits vor einigen Wochen gegen die neue Meldepflicht geklagt. Hinter beiden Plattformen stehen amerikanische Großkonzerne, die das neue Gesetz für unverhältnismäßig halten. Dieses sieht nämlich vor, dass die Betreiber zunächst selbst entscheiden müssen, ob ein Inhalt strafbar sein könnte. Solange die Klage vom Verwaltungsgericht in Köln nicht abgewiesen wird, könnte das Gesetz für Google, Facebook und Instagram auch in Baden-Württtemberg zunächst gar nicht greifen – dort, wo sich der Großteil der Nutzer aufhält.

VIDEO: Achtung Handysucht! Was hilft?

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Foto: Adobe Stock




Janina Bytzek
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