Warnstufe ausgerufen: Das gilt ab morgen für Ungeimpfte in Stuttgart
Bereits vor einigen Tagen warnte das Gesundheitsamt vor dem Erreichen der Warnstufe, heute wurde die Warnstufe dann offiziell ausgerufen. Damit gelten ab morgen verschärfte Corona-Maßnahmen. Vor allem ungeimpfte Personen sind davon betroffen.
Gesundheitsministerium ruft Warnstufe aus
Am heutigen Dienstag wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 250 Covid-19-Patienten behandelt. Das teilte das Gesundheitsministerium mit. Damit wird in Baden-Württemberg die Warnstufe ausgerufen. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für Nicht-Geimpfte oder -Genesene, treten schon morgen (Mittwoch, 3.11.) in Kraft. „Die erste kritische Marke ist erreicht, die Lage in den Krankenhäusern angespannt“, sagt Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften.“ Das sehe man nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen. „Es ist deshalb klar, dass wir mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müssen“, so Lucha.
Diese Regelungen gelten ab morgen
In der Warnstufe müssen nicht-geimpfte und nicht-genesene Personen in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens einen PCR-Test vorlegen – insbesondere in Innenräumen. Ein Schnelltest ist dafür nicht mehr ausreichend. Das betrifft etwa Veranstaltungen, den Restaurant-, Messe- oder Kinobesuch, aber auch den Vereinssport in geschlossenen Räumen. Der PCR-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Mit der Warnstufe entfällt auch die Befreiung von der Maskenpflicht beim 2G-Optionsmodell für immunisierte Besucher sowie Beschäftigte. Ein Haushalt darf sich nun nur noch mit fünf weiteren Personen treffen – ausgenommen sind hier Geimpfte oder Genesene, Personen unter 18 Jahren sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die keine Impfempfehlung der STIKO besteht.
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Foto: STUGGI.TV