• TOP
  • VIDEOS
    • ALLE SENDUNGEN
      • NEWS
      • DAS SAGT STUTTGART
      • TRIFFT…
      • JUGENDRAT AKTUELL
      • Auf den Punkt
    •  
      • TOP 7
      • Oma kocht schwäbisch
      • STUGGI.TV-Wählbar
      • 0711 Love
  • AKTUELL
    • Stuttgart heute
    • Szene 0711
    • Sport kompakt
    • Food-Check
  • INSIDE
    • ÜBER UNS
    • Newsletter
    • PRESSE
    • JOBS
  • KONTAKT

  • Der Onlinesender für Stuttgart.
    Wir liefern die neusten Video-News
    aus dem Kessel.
    • Newsletter
    • Presse
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum
  • TOP
  • VIDEOS
    • ALLE SENDUNGEN
      • NEWS
      • DAS SAGT STUTTGART
      • TRIFFT…
      • JUGENDRAT AKTUELL
      • Auf den Punkt
    •  
      • TOP 7
      • Oma kocht schwäbisch
      • STUGGI.TV-Wählbar
      • 0711 Love
  • AKTUELL
    • Stuttgart heute
    • Szene 0711
    • Sport kompakt
    • Food-Check
  • INSIDE
    • ÜBER UNS
    • Newsletter
    • PRESSE
    • JOBS
  • KONTAKT
Stuttgart heute

Neue Corona-Verordnung des Landes erlaubt weitere Lockerungen

Johannes FrankJohannes Frank Veröffentlicht am 3. Juni 2021
0

0
Geteilt
  • Auf Facebook teilen
  • Twittern
  •   Per E-Mail teilen

In Baden-Württemberg geht die Zahl der täglichen Neuinfektionen in vielen Stadt- und Landkreisen zurück, die 7-Tage-Inzidenzen sinken. Vor diesem Hintergrund hat das Kabinett am Donnerstag eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die Verordnung sieht, abhängig vom Infektionsgeschehen, weitere Lockerungen und Erleichterungen in vielen Bereichen vor.

Neue Lockerungen bei Inzidenz unter 35

Aufgrund der rückläufigen Zahlen hat die Landesregierung eine Änderung der Corona-Verordnung beschlossen. Dabei fallen etliche Beschränkungen weg. Die Lockerungen gelten für Städte und Landkreise mit einer stabilen Inzidenz unter 35. Unter anderem fällt die Testpflicht für die Außengastronomie, Freibäder und Kulturveranstaltungen im Freien weg. Die Lockerungen greifen, wenn die Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen unter 35 bleibt. Dieser Wert wurde neu festgelegt, bisher war nur geregelt, was bei einer Inzidenz unter 50 passiert. Stuttgart liegt aktuell bei einer Inzidenz von 37,4 und damit knapp über dem neuen relevanten Wert.

Die wesentlichen Änderungen

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Restaurants bereits bei einer Inzidenz unter 50 bis 1 Uhr geöffnet bleiben dürfen. Außerdem gilt für, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten. Kinder der jeweiligen Haushalte bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sowie Geimpfte und Genesene zählen dabei nicht mit. Wird der Schwellenwert von 35 unterschritten, entfällt die Pflicht zur Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises bei Veranstaltungen, Angeboten und Einrichtungen im Freien, dazu gehören Freibäder, Außengastronomie, Open-Air-Kulturveranstaltungen etc. Außerdem sind dann Feiern in gastronomischen Einrichtungen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Dafür gilt allerdings weiterhin ein Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis.

Lucha mahnt weiterhin zur Vorsicht

Für Schüler gibt es eine weitere Erleichterung. Künftig ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, für den Zutritt zu allen zulässigen Angeboten ausreichend. Der Betrieb der Schulen wird zukünftig umfassend in einer eigenen Ressort-Verordnung Schule geregelt; daher wird die bisherige Schulregelung der Corona-Verordnung weitgehend aufgehoben. „Es besteht Anlass zur Hoffnung, die Zahl der Geimpften steigt und auch die Inzidenzen sinken. Es könnte ein unbeschwerter Sommer werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha, warnt aber zugleich: „Dennoch sollte uns allen klar sein, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Wir sind noch nicht über den Berg.“ Es gelte: Öffnen mit Umsicht und Vorsicht. „Wie sich die Pandemie über den Sommer entwickelt, haben wir alle zum großen Teil selbst in der Hand“, so der Minister.

VIDEO: Rückblick – so lief der Start des Corona-Impfzentrums in der Liederhalle in Stuttgart

Das Video wird nicht angezeigt? Dann hier klicken.


Foto: Adobe Stock




Johannes Frank
Redakteur

Johannes Frank

Warum ich Stuggi liebe…
…weils do oifach schee isch ond emmr ebbes zom Entdecka gibt.

Roman "Immer noch wach": Die Achterbahn der Gefühle
Als nächstes lesen

Roman "Immer noch wach": Die Achterbahn der Gefühle

  • JOBS

    Bild
  • Newsletter

    Bild
  • Newsletter-Anmeldung

  • STUGGI.TV Wetter



STUGGI.TV auf Instagram

    • Newsletter
    • Presse
    • Datenschutzerklärung
    • Impressum

© Copyright 2024 STUGGI.TV
Hier klicken, Suchbegriff eingeben und Eingabetaste drücken
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung unserer Dienste. Durch Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen.Verstanden Reject Weitere Informationen finden Sie hier!
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may affect your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN