Ab sofort dürfen Jugendliche ab 16 Jahren auf kommunaler Ebene wählen. Dieses Gesetz hat heute das baden-württembergische Landesparlament verabschiedet. Zu verdanken haben Baden-Württembergs Jugendliche das unter anderem dem Jugendrat Stuttgart.
Am 30. Juni ist Premiere: Jugendliche ab 16 dürfen in Singen zum ersten Mal in der Geschichte Baden-Württembergs an die Wahlurne treten und offiziell ihren Oberbürgermeister wählen. Wählen auf kommunaler Ebene heißt, dass Einwohner einer Stadt oder eines Landkreises die Personen wählen können, die später über die Belange dieser regionalen Gebiete entscheiden können. Der Oberbürgermeister einer Stadt und seine kommunale Regierungsfraktion können etwa entscheiden, ob Geld für die Sanierung eines Jugendhauses locker gemacht wird, oder nicht. Mit dem Heruntersetzen des Wahlalters auf 16 haben Jugendliche also durchaus die Chance, jetzt auch per zugesicherter Stimme ihre Meinung in die kommunale Politik einzubringen.
Nach wie vor nicht erlaubt ist allerdings die Kandidatur von Unter-18-Jährigen für ein Mandat auf kommunaler Ebene. Das bleibt weiterhin volljährigen Baden-Württembergern vorenthalten.
Auch in unserer letzten Sendung „Jugendrat Aktuell“ war die Absenkung des Wahlalters auf 16 vor kurzem Thema. Seht euch hier noch einmal an, wie Nikolina Popovic (17 Jahre), Jugendrätin aus dem Bezirk Stuttgart-West und Dr. Reinhard Löffler (MdL, CDU) das Thema diskutieren.
STUGGI.TV sagt: Ab sofort können Jugendliche dort mitentscheiden, wo sie direkte Nähe zu den Themen haben, die sie betreffen. Ob Jugendhäuser, Schwimmbäder oder öffentlicher Nahverkehr – all das sind Themen, die nicht erst ab 18 interessant sind.
Bilderquelle: Dieter Schütz /pixelio.de, Sebastian Wieschowski /www.jugendfotos.de














