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Anti-Wegwerf-Modell: Wer nicht aufisst, muss bezahlen!

Der Praktikant Veröffentlicht am 4. April 2016
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Manche Restaurants verlangen Gebühren für Reste auf den Tellern. Foto: Werner/STUGGI.TV

Essen… eigentlich eines der wichtigsten und beliebtesten Dinge im Leben. Doch wer behandelt Lebensmittel hierzulande noch dementsprechend? Auch in Stuttgarter „All you can eat“-Lokalen wird inzwischen durchgegriffen – und liegengelassene Speisen werden in Rechnung gestellt.

VON STEFANIE FRICK

Wir Schwaben kennen es ja: Sobald „All you can eat“ dran steht, geht der Futterneid los. Doch wer am Buffet in einigen Restaurants teilnimmt, muss genau darauf achten, wie viel er auf seinen Teller häuft. Denn für zurückgelassene Essensreste müssen „Strafgebühren“ zum Normalpreis dazugezahlt werden.

Das sagt Stuttgart zum „Anti-Wegwerf-Modell“

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Unverschämtheit?
Hinter diesem Konzept birgt sich nicht die Geldgier des Betriebs. Vielmehr möchte man die Leute auf die Lebensmittelverschwendung aufmerksam machen. Das japanische Sushi-Restaurant „Yuoki“ in Zuffenhausen verspricht auf seiner Homepage sogar, das dadurch eingenommene Geld für einen wohltätigen Zweck zu spenden.
Pro Jahr werden in Deutschland ca. 1,8 Tonnen Lebensmittel in den Abfall geworfen, das ist fast ein Drittel des aktuellen Nahrungsmittelverbrauchs. In ganz Europa kommen wir auf bis zu 90 Tonnen jährlich. Und das obwohl weltweit pro 30 Sekunden ein Kind an akuter Mangelernährung stirbt. Grund für „Das große Wegschmeißen“ (WWF-Studie) sind Mindesthaltbarkeitsdatum, Aussehen der Produkte und eben auch Restaurantbesuche bei denen nicht aufgegessen wird.

Andere Restaurants – Gleiches Konzept

Auch in anderen Gebieten, wie zum Beispiel Dortmund und Essen lassen sich ähnliche Restaurants finden. Natürlich sind hier die Meinungen zu dieser Art von Restaurant gespalten. Die einen verstehen die Beweggründe der Geschäftsführer und kommen dem Aufpreis von 2 Euro gerne nach, die anderen sind empört und meiden solche Restaurants.

Andere Aktionen?

Eine Bürgerinitiative in Österreich kämpft sogar für ein Anti-Wegwerfgesetz, welches die österreichischen Supermärkte dazu verpflichten soll unverkäufliche Ware zu stiften.
Die sogenannten „Containerer“ suchen aus finanziellen oder ethischen Gründen in den Abfällen von Supermärkten oder Hotels nach Essensabfällen. Denn hier finden sich häufig sogar ungeöffnete Nahrungsmittel. Die „Mülltaucher“ sind allerdings oft illegal unterwegs, denn wer in fremden Mülltonnen wühlt macht sich des Hausfriedensbruchs und des Diebstahls strafbar.
Fotos: STUGGI.TV




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