AfD-Spitzenkandidat Frohnmaier im STUGGI.TV-Interview: Turnhallen kurzzeitig für Abschiebehaft nutzen
Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg am 8. März sprechen wir mit dem Spitzenkandidaten der AfD über Schule, Bildung, Abschiebungen, Meinungsfreiheit und seine persönlichen Ambitionen.
Markus Frohnmaier hält sich alle Karrierechancen offen
Anders als seine Mitbewerber kandidiert Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD Baden-Württemberg, nicht für den Landtag, sondern würde nur im Falle einer Regierungsbeteiligung Verantwortung im Ländle übernehmen. Im Gespräch mit STUGGI.TV betont er, dass er darin kein Problem sieht, ebenso wenig wie in seiner fehlenden Berufserfahrung. In der AfD-Satzung ist festgehalten, dass Politikerinnen und Politiker mindestens fünf Jahre Berufserfahrung haben sollten, wenn sie für ein Amt kandidieren. Frohnmaier weist im Interview darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine sogenannte Soll-Vorschrift handelt. Dass die AfD in seinem Fall – anders als bei Politikerinnen und Politikern anderer Parteien – kein Problem darin sieht, ist bemerkenswert. Frohnmaier hat nach seiner Schullaufbahn sein Jurastudium abgebrochen, um sich ganz auf seine politische Karriere und seine Familie zu konzentrieren. Auch innerhalb seiner Partei gilt er als scharfer Rechtsaußen mit guten Beziehungen nach Moskau und zur US-amerikanischen MAGA-Bewegung.
Abschiebungen zu 100 % – aber ohne Plan?
Meinungsfreiheit als Triggerwort
Markus Frohnmaier beklagt eine vermeintliche Einschränkung der Meinungsfreiheit in Deutschland und beruft sich auf tatsächlich erschreckende Zahlen, wonach etwa die Hälfte der Deutschen der Meinung ist, ihre eigene Meinung nicht mehr frei äußern zu können. Frohnmaier verweist auf Kampagnen gegen seine Person sowie auf Übergriffe gegen AfD-Politikerinnen und -Politiker. Tatsächlich nehmen Übergriffe gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in den letzten Jahren zu. Betroffen sind vor allem die Grünen und die AfD.
Frohnmaier sieht keine Überlastung der Justiz
Laut Frohnmaier fehlt lediglich der politische Wille, um Abschiebungen erfolgreich durchzuführen. Tatsächlich sind Abschiebungen in Deutschland keine politische Ermessensfrage, sondern folgen rechtsstaatlichen Prinzipien. Rechtliche Hindernisse oder Einschränkungen können sich insbesondere aus verfassungs- und europarechtlichen Vorgaben sowie aus dem Aufenthaltsgesetz ergeben. Im Einzelfall entscheidet im Rechtsstaat ein Gericht über die Zulässigkeit von Abschiebungen oder Abschiebehaft. Dass dies die Justiz belastet, sieht der Spitzenkandidat der AfD Baden-Württemberg nicht. Entgegen Frohnmaiers Aussagen im Interview sind die Gerichte in Deutschland mit zahlreichen Asylrechtsverfahren sehr gut ausgelastet. So warnte der Bundesgeschäftsführer des deutschen Richterbundes im Januar in einem Gastkommentar im Handelsblatt, man müsste „die Justiz vor dem Kollaps bewahren.“
Frohnmaier sieht Chaos an den Schulen
Die AfD fordert einen Verhaltenskodex für die Schulen im Land. Damit möchte sie ein vermeintliches Sanktionsdefizit bekämpfen. Tatsächlich kann davon keine Rede sein. Die Forderungen nach einem Schulausschluss bei besonders schweren Verstößen sind auch im aktuellen Schulgesetz bereits möglich. Der pädagogische Aspekt einer von der AfD geforderten Beflaggung der Schulen in Schwarz-Rot-Gold ist ebenfalls eine rein symbolische Forderung.
Fotos: STUGGI.TV













