Abschiebung eines Stuttgarter Studenten wirft Fragen auf
Ein Student aus Stuttgart, der an der Hochschule Esslingen Nachhaltige Gebäude- und Energietechnik studierte, wurde vergangene Woche in den Irak abgeschoben. Die Entscheidung der Behörden löste im persönlichen Umfeld des jungen Mannes Unverständnis und Betroffenheit aus. Der Fall wirft Fragen zu den Abläufen und Entscheidungsgrundlagen der Abschiebung auf.
Sieben Jahre in Deutschland – erfolgreich integriert
Der Student lebte seit rund sieben Jahren in Deutschland und galt in seinem Umfeld als engagiert, zielstrebig und gut integriert. Nach dem Abitur mit der Note 1,5 begann er sein Studium in Esslingen. Freunde, ehemalige Lehrer und Hochschulvertreter zeigen sich überrascht von der plötzlichen Abschiebung. Auch der Bruder des Studenten, der bei der Abschiebung anwesend war, äußerte Entsetzen. Nachbarn, Freunde und der Hausmeister beschreiben den jungen Mann übereinstimmend als zuverlässig und freundlich. Es gibt keinerlei Hinweise darauf, dass er zu den von Bund, Land oder Kommunen vorrangig abzuschiebenden Straftätern gehört – auch nicht seitens der Behörden.
Streit um Identität und Dokumente
Laut Ausländerbehörde fehlten eindeutige Dokumente zur Feststellung der irakischen Staatsangehörigkeit und der Identifikation. Das Regierungspräsidium teilte jedoch mit, dass der Irak den Studenten als Staatsbürger anerkennt und für die Abschiebung gültige Papiere vorlagen. Die Ausländerbehörde und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stuften einige der eingereichten Dokumente – darunter seine ID-Karte – als Totalfälschungen ein. Daher könne auch die Echtheit des Reisepasses und der Staatsangehörigkeitsurkunde nicht abschließend bestätigt werden.
Die ID-Karte des Studenten sowie seine Staatsangehörigkeitsurkunde befinden sich nach Angaben der Ausländerbehörde in der Verwahrung des BAMF. In einer Mitteilung durch den Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde, die STUGGI.TV vorliegt, erklärt dieser, dass es sich bei der Staatsangehörigkeitsurkunde um ein echtes Dokument handelt und die Echtheit durch das BAMF bestätigt wurde. Aus Sicht der Ausländerbehörde bestehen jedoch Zweifel an der Echtheit, da das Dokument möglicherweise auf Grundlage gefälschter Unterlagen ausgestellt worden sein könnte.
Reisepass im Konsulat beschafft – dennoch nicht anerkannt
Auf Aufforderung beantragte der Student im irakischen Konsulat in Frankfurt einen Reisepass. Die Ausländerbehörde akzeptierte diesen jedoch nicht, mit der Begründung, er könne ohne die vom BAMF zurückgehaltenen Unterlagen nicht ausgestellt worden sein. Gefordert wird ein offizielles Schreiben des Konsulats, das exakt auflistet, welche Dokumente bei der Ausstellung vorgelegt wurden. Eine Bestätigung über die Ausstellung und Übergabe des Passes von Ramzi N., die der Ausländerbehörde vorliegt, wird nicht anerkannt.
Identitätsprüfung in Deutschland – abweichende Bewertung im Ausland
Nach deutschem Aufenthaltsrecht können Personen, die einen Aufenthaltstitel beantragen, abgelehnt und abgeschoben werden, wenn sie nicht ausreichend an der Feststellung ihrer Identität mitwirken. Im vorliegenden Fall trifft diese Voraussetzung jedoch nicht zu. STUGGI.TV liegen Kopien der Unterlagen vor, die Ramzi N. zeitgleich mit seinem Bruder bei der zuständigen Ausländerbehörde eingereicht haben will. Diese Aussage wird durch den Bruder bestätigt. Zudem wurde der Reisepass beantragt und zahlreiche weitere Dokumente angefordert. Von einer fehlenden Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung kann in diesem Fall nicht gesprochen werden. Auffällig ist vielmehr, dass die Ausländerbehörde Stuttgart offenbar unterstellt, wenn auch nicht ausdrücklich, das irakische Konsulat in Frankfurt habe einen Reisepass ausgestellt, ohne dass zuvor alle erforderlichen Unterlagen geprüft wurden. Diese Annahme wirft Fragen zur Begründung und Nachvollziehbarkeit der behördlichen Entscheidung auf und legt nahe, dass Zweifel ausschließlich auf deutscher Seite entstanden sind.
In diesem Zusammenhang ebenfalls auffällig: Die Eltern von Ramzi und seinem Bruder wurden in Großbritannien nach Vorlage derselben Dokumente vollständig anerkannt. Der unterschiedliche Umgang mit identischen Identitätsnachweisen wirft Fragen zur Bewertung und Anerkennung von Dokumenten im deutschen System auf.
VIDEO: Eine Ausstellung von Geflüchteten zur Erinnerungskultur in Deutschland
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Foto: STUGGI.TV














